Die Reparaturbedürftigkeit getragener Schuhe ist nichts Ungewöhnliches – weder ein Reklamationsgrund noch ein Indiz minderer Qualität oder Verschulden des Trägers. Gebrauch verschleißt und Material ermüdet. Daher müssen oder sollten alle Schuhe, auch bester Qualität, regelmäßig von einem sachkundigen Schuhmacher überholt werden.
Doch dieser Sachverhalt mit seiner simplen Logik bereitet offenbar vielen Schuhbesitzern aus unerfindlichen Gründen Probleme. So halten es tatsächlich die meisten mit der Schuhreparatur wie mit dem Zahnarzt: Man schiebt den Termin so lange hinaus, bis nichts mehr geht. Wird man dann endlich doch aktiv – wenn der schiefgelaufene Absatz beim letzten Rendezvous den Auftritt vermasselt hat – ist es meist zu spät. Der Schaden hat sich, gemessen am Ausmaß, als man ihn zum ersten Mal registrierte und verdrängte, katastrophenartig entwickelt.